Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Ferienunterkünfte: Wohnwagen, Bungalow, Sommerhaus, Villa usw;
  2. Vermieter: das Unternehmen, die Institution oder die Stiftung, die die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt;
  3. Gast: die Person, die den Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter abschließt;
  4. Aufenthaltsdauer: Zeitraum von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres;
  5. Anschlusskosten: Kosten für den Anschluss des Ferienhauses an ein bereits bestehendes Leitungsnetz;
  6. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt im Erholungspark, auf dem Gelände und in der Ferienunterkunft;
  7. Beschwerdeprotokoll: Wenn ein Gast eine Beschwerde hat, die in Absprache mit dem zuständigen Vermieter nicht gelöst werden kann, kann der Gast eine Beschwerde auf dem vorgesehenen Rechtsweg einreichen.

Artikel 2: Inhalt des Abkommens

  1. Der Vermieter stellt dem Gast die vereinbarte Ferienunterkunft für die vereinbarte Aufenthaltsdauer zu Erholungszwecken, d.h. nicht zum ständigen Aufenthalt, zur Verfügung.
  2. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der Informationen, Prospekte und/oder sonstigen Werbematerialien zustande, die der Vermieter dem Gast zur Verfügung stellt.

Artikel 3: Solidität und Sicherheit

  1. Der Vermieter hat das Recht, in der Ferienwohnung die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallationen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
  2. Der Vermieter garantiert die Unversehrtheit und Sicherheit der zur Verfügung gestellten Ferienunterkunft, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder es handelt sich um Mängel an der Einrichtung, für die der Gast verantwortlich ist.

Artikel 4: Instandhaltung und Bau

  1. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass sich das Ferienhaus in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
  2. Dem Gast oder Nutzer ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters in der Nähe, auf, unter oder um die Ferienunterkunft herum zu graben, Bäume zu fällen oder Sträucher zu beschneiden, Gärten anzulegen, Blumenzwiebeln zu pflanzen oder sonstige Einrichtungen jeglicher Art zu errichten, abgesehen von normalen Wartungsarbeiten.

Artikel 5: Preis und Preisänderung

  1. Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für Gas, Wasser, ohne Kurtaxe, Reinigung und Strom. Die Unterkunft verfügt über einen Stromzähler. Die Zählerstände werden bei Ankunft und Abreise abgelesen. Die Kosten für den Strom werden von der Kaution in Höhe von 500,00 € abgezogen.

Artikel 6: Zahlung

  1. Der Gast muss die Zahlungen in Euro leisten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, wobei die vereinbarten Fristen einzuhalten sind .
  2. Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht in vollem Umfang nach, so ist der Vermieter vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  3. Kündigt der Vermieter den Vertrag, so hat er den Gast per Einschreiben oder eigenhändig zugestelltem Brief zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, den Vertrag durch Erfüllung der Zahlungsverpflichtung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Aushändigung des Kündigungsschreibens zu kündigen oder den Streitfall dem zuständigen Zivilgericht vorzulegen.
  4. Hat der Gast von der in Absatz 3 genannten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, so ist der Vermieter berechtigt, dem Gast und seinen Familienangehörigen, Untermietern und Besuchern den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu verweigern.

Artikel 8: Annullierung und vorzeitige Beendigung

  1. Der Gast ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
  1. Storniert der Gast den Vertrag vor Vertragsbeginn und bezieht sich der Vertrag auf einen Ferienaufenthalt, der kürzer als eine Saison ist, so schuldet er eine pauschale Entschädigung.
    • bei Stornierung bis zu 8 Wochen vor Reiseantritt 25 % des vereinbarten Preises;
    • bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt 60 % des vereinbarten Preises;
    • bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor Reiseantritt: 80% des vereinbarten Preises;
    • bei Stornierung nach 7 Tagen vor Reiseantritt 100% des vereinbarten Preises;
  1. Die Entschädigung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 50,00 €.

  1. Der Vermieter rät dem Gast, eine Reise- und Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Artikel 9: Verhaltensregeln

  1. Der Gast, seine Familienangehörigen, Untermieter, Besucher und eventuelle Nutzer sind verpflichtet, sich an die vom Vermieter festgelegten Verhaltensregeln zu halten, einschließlich der Vorschriften über die erforderlichen Camping- und Unterkunftsdokumente und die Anmeldepflicht.
  2. Der Vermieter wird den Gast über die Verhaltensregeln informieren.
  3. Vom Gast organisierte Feste und Feiern sind ohne vorherige Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
  4. Die Benutzung des Grills ist möglich und sollte sauber hinterlassen werden.
  5. Wenn die vom Vermieter aufgestellten Verhaltensregeln und/oder die Vereinbarung zum Nachteil des Gastes im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, gelten diese Bedingungen.

Artikel 10 : Haftung

  1. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen während der Mietzeit. Unfälle im und um das Ferienhaus oder im und um das Schwimmbad. Vorübergehende Ausfälle von Geräten in und um das Ferienhaus. Belästigung durch Aktivitäten außerhalb des gepachteten Grundstücks. Vorübergehende Unterbrechungen der Wasser- und Stromversorgung. Oder höhere Gewalt jeglicher Art.
  2. Der Gast haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst und/oder seinen Familienangehörigen, seinen Untermietern oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht werden, soweit diese Schäden ihm oder ihnen zuzurechnen sind.
  3. Der Vermieter haftet nicht für:
  • Diebstahl, Beschädigung oder Verlust während der Mietzeit
  • Unfälle in und um das Ferienhaus
  • Unfälle im und um das Schwimmbad
  • Vorübergehende Ausfälle von Geräten in und um das Ferienhaus
  • Belästigung durch Aktivitäten außerhalb der gemieteten Ferienunterkunft
  • Vorübergehende Unterbrechungen in der Wasser- und Energieversorgung
  • Höhere Gewalt jeglicher Art

Artikel 11: Dauer und Ablauf des Abkommens

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.

Artikel 12: Vorläufige Kündigung durch den Vermieter und Räumung bei Vertragsbruch

  1. Wenn der Gast, seine Familienangehörigen, Untermieter oder Besucher trotz vorheriger Abmahnung den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Geschäftsbedingungen, den Verhaltensregeln oder den behördlichen Vorschriften in einem solchen Maße nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, dass dem Vermieter nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Danach wird die

die Ferienunterkunft zu räumen und das Gelände so schnell wie möglich zu verlassen. Die Warnung kann in sehr dringenden Fällen weggelassen werden.

  1. Wenn der Gast seine Ferienunterkunft nicht räumt, ist der Vermieter berechtigt, die Ferienunterkunft auf Kosten des Gastes zu räumen.
  2. Ist der Gast der Meinung, dass der Vermieter den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, sollte er dies dem Vermieter unverzüglich mitteilen.
  3. Der Gast bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Tarifs verpflichtet.

Artikel 13: Auflösung

  1. Wird die gemietete Ferienunterkunft ohne Verschulden des Vermieters zerstört oder vorübergehend unbenutzbar, so sind der Vermieter und der Gast berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Aufgabe des Ferienhauses oder die vorübergehende Nichtnutzung des Ferienhauses für den Vermieter zurechenbar ist, kann der Gast Schadensersatz verlangen.
  2. Wenn möglich, kann der Vermieter dem Gast eine gleichwertige Ersatzunterkunft zu einem gleichwertigen Preis anbieten. Angebotspreis. In diesem Fall kann der Gast zwischen der Auflösung oder der Annahme des Ersatzes wählen. Ferienunterkünfte.

Artikel 14: Nutzung durch Dritte

Weder der Vermieter noch der Gast dürfen die Ferienunterkunft unter irgendeiner Bezeichnung an andere als die im Vertrag genannten Personen überlassen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Bedingungen, unter denen die genehmigte Inbetriebnahme erfolgt, werden im Voraus in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

Artikel 15: Änderungen

Änderungen der Nutzungsbedingungen von UwBoeking.com können nur von der Geschäftsführung von UwBoeking.com vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass der Gast und der Vermieter individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, wobei von diesen Bedingungen zum Vorteil des Gastes abgewichen wird.